Talsperrenleitzentrale
des Ruhrverbands

Befahrungssituation

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Befahrungssituation im Einzugsgebiet der Ruhr. Die verschiedenen Kriterien, welche die Befahrung der Ruhr einschränkt, sind der Ruhrschifffahrtsverordnung sowie den entsprechenden Gemeingebrauchsverordungen entnommen. Weitere Erläuterungen hierzu sind unter „Befahrungsregeln an der Ruhr“ zu finden.

Aktuelle Befahrungssituation an der Ruhr

Ort Status Kriterium
Hengsteysee 323 cm am Pegel Wetter
Harkortsee 323 cm am Pegel Wetter
Kemnadersee 323 cm am Pegel Wetter
Baldeneysee 431 cm am Pegel Hattingen
Ruhr (km 41,4-49,3) 239 cm am Pegel Hattingen
Ruhr (km 12,2-41,4) 358 cm am Pegel Hattingen

Aktueller Messwert Pegel Hattingen am 19.03.2024 um 11:00 Uhr: 181 cm
Aktueller Messwert Pegel Wetter am 19.03.2024 um 11:00 Uhr: 195 cm

 

Statusangaben und deren Bedeutung
Fahrzeugverkehr erlaubt
Fahrzeugverkehr untersagt
Zurzeit nicht verfügbar



Befahrungsregeln an der Ruhr

Ruhrschiffahrtsverordnung

Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhr-km 41,4 in Essen-Rellinghausen, Zornige Ameise, für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Zwischen der Mündung in den Rhein und der Schlossbrücke in Mülheim an der Ruhr (Ruhr-km 12,2) ist die Ruhr als Bundeswasserstraße und von hier bis Ruhr-km 41,4 als Landeswasserstraße ausgebaut.

Der Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung umfasst den Abschnitt von der Schlossbrücke in Mülheim/Ruhr (Ruhr-km 12,2) bis zur Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf bei Essen-Burgaltendorf (Ruhr-km 47,8 rechtes und Ruhr-km 49,32 linkes Ufer).

Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeglicher - auch der unmotorisierte - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amtlichen Pegel Hattingen untersagt ist. Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr im gesamten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen. Weiterhin ist ab einem Wasserstand von mehr als 312 cm am amtlichen Pegel Hattingen, damit zu rechnen, dass einzelne Fahrinnentonnen durch die Strömung versetzt werden. Bis zur Wiederherstellung ihrer ordnungsgemäßen Lage und einer Überprüfung der Fahrwassertiefe geschieht das Befahren auf eigene Gefahr. Außerhalb der Verkehrssaison (15. April bis 15. Oktober) erfolgt das Befahren immer auf eigene Gefahr (vgl. Ruhrschifffahrtsverordnung - RuhrSchVO - vom 01. Dezember 2009, §1 und §13 sowie die Webseiten der Bezirksregierung Düsseldorf).

Gemeingebrauchsverordnung Harkort- und Hengsteysee

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Reglung des Gemeinbrauchs an den Stauanlagen Hengstey- und Harkortsee im Regierungsbezirk Arnsberg (veröffentlicht am 29. Februar 2020 im Amtsblatt Nr.9 für den Regierungsbezirk Arnsberg) wird unter §9 Verkehrsregeln Absatz (3) bei einem Wasserstand von 323 cm am Pegel Wetter jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt. Dies gilt nicht für Arbeits- und Kontrollboote des Ruhrverbandes sowie für Boot der Rettungsdienste beim unmittelbaren Einsatz.

Gemeingebrauchsverordnung Kemnader See

In der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung des Gemeinbrauchs an der Stauanlage Kemnader See im Regierungsbezirk Arnsberg vom 17. April 2002 wird unter §2 Befahren mit Booten... Absatz (3) bei einem Wasserstand von 323 cm am Pegel Wetter jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt.