Talsperrenleitzentrale
des Ruhrverbands

BEFAHRUNGSSITUATION

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Befahrungssituation an der unteren Ruhr. Die verschiedenen Kriterien, welche die Befahrung der unteren Ruhr einschränken, sind der Ruhrschifffahrtsverordnung sowie den entsprechenden Gemeingebrauchsverordnungen entnommen. Weitere Erläuterungen hierzu sind unter „Befahrungsregeln an der Ruhr“ zu finden.

Zum Schutz der Gewässer, Pflanzen und Tiere im Einzugsgebiet der Ruhr gibt es darüber hinaus weitere Befahrungsregeln und Beschränkungen für Wassersportler an bestimmten Gewässerabschnitten (z. B. Uferbetretungsverbote und saisonale Sperrungen). Bitte informieren Sie sich vor der Befahrung der Gewässer über mögliche Einschränkungen, z. B. beim Deutschen Kanu-Verband e. V.

Aktuelle Befahrungssituation an der unteren Ruhr

Ort Status Kriterium
Hengsteysee 358 cm am Pegel Hattingen
Harkortsee 358 cm am Pegel Hattingen
Kemnadersee 323 cm am Pegel Wetter
Baldeneysee 431 cm am Pegel Hattingen
Ruhr (km 41,4 - 12,2) 358 cm am Pegel Hattingen

Aktueller Messwert Pegel Hattingen am 15.06.2025 um 01:00 Uhr: 106 cm
Aktueller Messwert Pegel Wetter am 15.06.2025 um 01:15 Uhr: 167 cm

 

Statusangaben und deren Bedeutung
Fahrzeugverkehr erlaubt
Fahrzeugverkehr untersagt
Zurzeit nicht verfügbar



BEFAHRUNGSREGELN AN DER RUHR

Ruhrschiffahrtsverordnung

Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhr-km 41,4 in Essen-Rellinghausen, Zornige Ameise, für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Zwischen der Mündung in den Rhein und der Schlossbrücke in Mülheim an der Ruhr (Ruhr-km 12,2) ist die Ruhr als Bundeswasserstraße und von hier bis Ruhr-km 41,4 als Landeswasserstraße ausgebaut. In diesem Bereich gilt die Ruhrschifffahrtsverordnung. 

Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeglicher - auch der unmotorisierte - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amtlichen Pegel Hattingen untersagt ist. Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr im gesamten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen. Weiterhin ist ab einem Wasserstand von mehr als 312 cm am amtlichen Pegel Hattingen, damit zu rechnen, dass einzelne Fahrinnentonnen durch die Strömung versetzt werden. Bis zur Wiederherstellung ihrer ordnungsgemäßen Lage und einer Überprüfung der Fahrwassertiefe geschieht das Befahren auf eigene Gefahr. Außerhalb der Verkehrssaison (15. April bis 15. Oktober) erfolgt das Befahren immer auf eigene Gefahr (vgl. Ruhrschifffahrtsverordnung - RuhrSchVO - vom 01. Dezember 2009, §1 und §13 sowie die Webseiten der Bezirksregierung Düsseldorf).

Gemeingebrauchsverordnung Harkort- und Hengsteysee

In der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Zulassung und Reglung des Gemeinbrauchs an den Stauanlagen Hengstey- und Harkortsee im Regierungsbezirk Arnsberg (veröffentlicht am 29. Februar 2020 im Amtsblatt Nr.9 für den Regierungsbezirk Arnsberg) wird unter §9 Verkehrsregeln Absatz (3) bei einem Wasserstand von 323 cm am Pegel Wetter jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt. Dies gilt nicht für Arbeits- und Kontrollboote des Ruhrverbandes sowie für Boote der Rettungsdienste beim unmittelbaren Einsatz.

Gemeingebrauchsverordnung Kemnader See

In der Ordnungsbehördliche Verordnung über die Zulassung des Gemeinbrauchs an der Stauanlage Kemnader See im Regierungsbezirk Arnsberg vom 11. März 2025 wird unter § 7 Abs. 3 bei einem Wasserstand von 323 cm am Pegel Wetter jeglicher Fahrzeugverkehr untersagt.